Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
1. Geltungsbereich, Sprache
Diese AGB gelten für alle dem Foto- und Videografen Sven Bierwirt Visual Content (Nachfolgend „Videograf“ genannt) erteilten Aufträge. Ferner werden alle Dienstleistungen auf der Grundlage dieser AGB angeboten und verkauft. Dies gilt insbesondere für die Produktion von Filmen, Videos, Fotografien und anderen Werken. Werke sind (grafische) Medienerzeugnisse, bewegt und unbewegt, gleich in welcher technischen Form oder in welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen.
Abweichende Bedingungen des Auftraggebers oder Lizenznehmers finden zu keinem Zeitpunkt Anwendung, auch wenn ihrer Geltung nicht gesondert widersprochen wurde, es sei denn, Sven Bierwirt stimmt deren Geltung ausdrücklich zu.
Verträge mit Kunden werden ausschließlich in deutscher Sprache geschlossen.
2. Vertragsschluss
Verträge über Dienstleistungen oder die Erstellung von Werken kommen durch Angebot des Videografen und Annahme durch den Auftraggeber zustande. Alternativ kann eine Beauftragung des Videografen auch ohne Angebot stattfinden, in diesem Fall kommt ein Vertrag durch die Annahme des Auftrags durch den Videografen zustande.
3. Auftragsproduktionen
Bei denen vom Videografen angebotenen Dienstleistungen handelt es sich vorrangig um Auftragsproduktionen. Bei Auftragsproduktionen erstellt der Videograf Aufnahmen im Auftrag für den Auftraggeber und/ oder bearbeitet Aufnahmen zu einem Werk.
Von den erstellten Aufnahmen wählt der Videograf die vereinbarte Anzahl, bzw. geeignete Szenen nach eigenem Ermessen aus, führt allgemeine Bildoptimierungen durch und überlässt sie dem Auftraggeber per Datenübertragung oder auf einem Datenträger.
Weitere Zusatzleistungen des Videografen wie z.B. Bild- oder Videobearbeitung, Erstellung von Animationen, Speicherung, Aufbereitung von Bildergalerien oder Druckerzeugnisse werden individuell vereinbart.
Hat der Auftraggeber dem Videografen keine ausdrücklichen Weisungen hinsichtlich der Gestaltung der Aufnahmen gegeben, so sind Reklamationen bezüglich der Bildauffassung sowie der künstlerisch-technischen Gestaltung ausgeschlossen.
Der Videograf räumt dem Auftraggeber mit Zahlung der vereinbarten Vergütung, vollumfängliche Nutzungs- und Verwertungsrechte an den Aufnahmen ein, welche im Detail unter Punkt 10.2 dieser AGB geregelt sind.
Der Videograf hat jeder Zeit das Recht zur Eigennutzung der erstellten Aufnahmen und Werke und zur Namensnennung, sofern diese nicht ausgeschlossen wurden.
- Widerrufsbelehrung -
4. Widerrufsbelehrung
Für Auftraggeber, die Unternehmer im Sinne des § 14 Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) sind und bei Abschluss des Vertrags in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen Tätigkeit handeln, besteht ein Widerrufsrecht nicht.
Für Auftraggeber die nicht im Sinne des § 14 Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) Unternehmer sind, besteht ferner kein Widerrufsrecht für Dienstleistungen und Werke, für deren Herstellung eine individuelle Anfertigung für oder Auswahl durch den Auftraggeber maßgeblich sind oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Auftraggebers zugeschnitten sind. Dies betrifft, bezogen auf die Dienstleistungen des Videografen alle im Kundenauftrag erstellten Filme, Videos, Fotografien und Werke (Auftragsarbeiten).
Mit dem Zeitpunkt der Auftragserteilung, stimmt der Auftraggeber ausdrücklich zu, dass der Videograf mit der Ausführung des Vertrags bereits vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnt und der Auftraggeber Kenntnis davon hat, dass durch seine Zustimmung mit Beginn der Ausführung des Vertrags sein Widerrufsrecht erlischt.
Mit der Bestätigung eines Angebotes oder der Beauftragung des Videografen, spätestens aber mit dem Abruf einer bereitgestellten Auftragsarbeit (unabhängig davon, ob diese Auszugsweise oder Final bereitgestellt wurde), bestätigt der Auftraggeber seine Kenntnisnahme über das Erlöschen des Widerrufsrechts.
Darüber hinaus besteht kein Widerrufsrecht, wenn der Videograf Dienstleistungen oder Werke vollständig kostenfrei zur Verfügung stellen.
4.1 Widerruf
Der Auftraggeber hat das Recht, binnen vierzehn Tagen ab dem Tag des Vertragsschlusses ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Um sein Widerrufsrecht auszuüben, muss der Auftraggeber dem Videografen (Sven Bierwirt Foto- und Videografie, Telefon 01728292459, E-Mail-Adresse: info@svenbierwirt.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief oder eine E-Mail) über seinen Entschluss, den Vertrag zu widerrufen, informieren.
4.2 Folgen des Widerrufs
Ist der Videograf für einen bestimmten Termin oder Zeitraum gebucht worden und wird dieser vom Auftraggeber abgesagt, so behält der Fotograf den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung. Die Vergütung vermindert sich jedoch um die ersparten Aufwendungen des Fotografen und um den Betrag, den der Fotograf mit einem anderen Auftrag an dem abgesagten Termin verdient hat.
Wenn der Auftraggeber einen Vertrag widerruft, hat der Videograf alle Zahlungen, die er vom Auftraggeber erhalten hat, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über den Widerruf des Vertrags beim Videografen eingegangen ist. Für diese Rückzahlung wird dasselbe Zahlungsmittel verwendet, das bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt wurde, es sei denn, mit dem Auftraggeber wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart.
Hat der Videograf bereits vor Ablauf der Widerrufsfrist mit seiner Ausführung des Vertrages begonnen, so hat der Auftraggeber einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem der Auftraggeber den Videografen von der Ausübung des Widerrufsrechts unterrichtet, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
- Ende der Widerrufsbelehrung -
5. Lieferung
5.1 Liefertermin
Liefertermine sind grundsätzlich nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurden. Die Regellieferzeit beträgt 30 Tage, wenn nichts anderes vereinbart wurde. Der Auftraggeber wird über Verzögerungen umgehend informiert.
5.2 Bereitstellung
Die im Rahmen des Auftrags angefertigten Filme, Videos, Fotografien oder Werke werden, wenn nicht anders vereinbart, als finales Ergebnis auf einem vom Videografen gewählten Webserver für eine Dauer von 14 Tagen zum Herunterladen bereitgestellt. Zwischenergebnisse und Arbeitsdateien werden, sofern nicht anders vereinbart, nicht herausgegeben. Der Auftraggeber wird über die Bereitstellung der Filme, Video, Fotografien oder Werke elektronisch (per Email) informiert.
Die Lieferung erfolgt online via E-Mail auf Basis der hinterlegten E-Mail-Adresse des Auftraggebers, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
Der Videograf ist nicht verpflichtet Zwischenergebnisse, Arbeitsdateien und finale Daten länger als 14 Tage nach Bereitstellung der Daten verfügbar zu machen oder zu archivieren.
5.3 Lieferhindernis
Hat der Videograf ein dauerhaftes Lieferhindernis, insbesondere höhere Gewalt oder Nichtbelieferung durch eigenen Lieferanten, obwohl rechtzeitig ein entsprechendes Deckungsgeschäft getätigt wurde, nicht zu vertreten, so hat der Videograf das Recht, insoweit von einem Vertrag mit dem Auftraggeber zurückzutreten. Der Auftraggeber wird darüber unverzüglich informiert und bereits empfangene Leistungen, insbesondere Zahlungen, werden unverzüglich zurückerstattet.
6. Vergütung und Zahlungsbedingungen
6.1 Vergütung
Für Auftragsproduktionen gilt die vereinbarte Vergütung.
6.2 Mehraufwand & Terminabsage
Kommt es bei Auftragsproduktionen zu einer Überschreitung des gebuchten Zeitraums, so erhöht sich die Vergütung des Videografen im angemessenen Umfang. Wird ein vereinbarter Termin vom Auftragnehmer abgesagt, behält sich der Videograf vor seinen Anspruch auf die vereinbarte Vergütung geltend zu machen. Wird ein vereinbarter Termin in weniger als 48 Stunden vor seinem Beginn vom Auftragnehmer abgesagt, so fallen in jedem Fall 30% der vereinbarten Vergütung als Stornierungsgebühren an.
6.3 Preise und Umsatzsteuer
Alle Preise sind Nettobeträge. Sämtliche zu leistenden Vergütungen verstehen sich zzgl. der jeweils gesetzlich gültigen Mehrwert-, bzw. Umsatzsteuer.
6.4 Zahlungsabwicklung
Ein Rechnungsversand wird, soweit nichts anderes vereinbart wurde, ausschließlich per E-Mail durchgeführt. Der Videograf akzeptiert nur die Bezahlung per Banküberweisung.
6.5 Zahlungsziel
Rechnungen sind, sofern nichts anderes vereinbart wurde, grundsätzlich innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zu zahlen. Bis zur vollständigen Zahlung der vereinbarten Vergütung ist dem Auftraggeber eine Nutzung der Aufnahmen nicht gestattet.
7. Allgemeine Haftung
Der Auftraggeber versichert, dass bei der Aufnahme von Personen diese ihre Einwilligung über die Ablichtung ihrer Person erteilt haben und auch mit der Veröffentlichung der Aufnahmen von Ihnen, in dem vom Auftraggeber vorgesehenen Umfang, ausdrücklich einverstanden sind.
Der Videograf haftet dafür, dass verwendetes Stock-Material (Bilder, Videos, Musik), sofern es nicht vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt wurde, korrekt lizenziert wurde und keine Rechte Dritter verletzen.
Ferner haftet der Videograf nicht für den Nichtempfang von angefertigten Aufnahmen und Werken auf digitalem Wege, durch z.B. die Verwendung von Spamfiltern, Antivirenprogrammen, bei unzureichender Speicher- und Empfangskapazität, fehlender Kapazität der Datenübertragung, ungeeigneter Einstellung der E-Mail-Box oder mangelhafter automatischer Weiterleitung der zugesendeten Inhalte im Wirkungsbereich des Empfängers. Der Videograf haftet auch nicht für die Nichtlesbarkeit der digitalen Foto-, Video- und Filmdateien bei Fehlen der entsprechenden Software. Ebenso haftet der Videograf nicht für etwaige Störungen im Internet, bei Providern, Onlinediensten, Webhosts, Mailboxanbietern oder für sonstige Störungen im unmittelbaren EDV-System des Auftraggebers/ Empfängers. Der Videograf ist stets bemüht, alle bereitgestellten Informationen auf dem neuesten Stand zu halten, sowie gängige Formate für die Auslieferung von angefertigten Aufnahmen und Werken zu verwenden. Alle Angaben sind ohne Gewähr und von der Haftung auf inhaltliche Richtigkeit und Aktualität freigestellt. In all diesen Fällen ist eine Haftung für die Folgen einer verspäteten oder unzustellbare Lieferung ausgeschlossen.
8. Mängelhaftung und -beseitigung
Der Auftraggeber hat die Vertragsgemäßheit der angefertigten Werke in jedem Fall unverzüglich zu prüfen. Die Gefahr etwaiger Fehler im Kundendesign geht mit der der Übermittlung von Logos, Farbcodes und Designs auf den Auftraggeber über.
8.1 Untersuchungspflicht
Der Auftraggeber hat die gelieferten Aufnahmen oder Werke unverzüglich nach Erhalt oder nach Erhalt des von ihm bestimmten Dritten sorgfältig zu untersuchen. Die gelieferten Aufnahmen oder Werke gelten als vom Auftraggeber genehmigt, wenn dem Videografen keine Mängelrüge hinsichtlich offensichtlicher Mängel oder anderer Mängel, die bei einer unverzüglichen, sorgfältigen Untersuchung erkennbar waren, binnen sieben Werktagen nach Ablieferung der finalen Aufnahmen oder Werke, in schriftlicher Form oder per E-Mail zugegangen ist.
Die Untersuchungspflicht betrifft auch die zur Korrektur übersandten Vor- und Zwischenerzeugnisse.
8.2 Mangelbeseitigung
Sind die gelieferten Aufnahmen oder Werke mit einem Sachmangel behaftet, kann der Auftraggeber von dem Videografen zunächst die kostenneutrale Beseitigung des Mangels oder die Lieferung mangelfreier Aufnahmen oder Werke verlangen. Sofern der Auftraggeber Unternehmer ist, kann der Videograf zwischen der Mängelbeseitigung oder Lieferung einer mangelfreien Sache wählen (Voraussetzung für die Haftung durch den Videografen ist, dass es sich um einen nicht unerheblichen Mangel handelt). Sollte eine oder beide Arten dieser Nacherfüllung unmöglich oder unverhältnismäßig sein, ist der Videograf berechtigt, sie zu verweigern.
Falls die Nacherfüllung fehlschlägt oder dem Auftraggeber unzumutbar ist oder der Videograf die Nacherfüllung verweigern, ist der Auftraggeber jeweils nach Maßgabe des anwendbaren Rechts berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder den die vereinbarte Vergütung zu mindern. Weitere Ansprüche des Auftraggebers gleich aus welchem Rechtsgrund sind ausgeschlossen.
Mit keiner der voranstehenden Klauseln ist eine Änderung der gesetzlichen oder richterrechtlichen Beweislastverteilung bezweckt.
9. Produktionsspezifische Besonderheiten, Beanstandungen
In allen Anfertigungsverfahren können geringfügige Abweichungen zu anderen Aufträgen oder einzelnen Stücken nicht beanstandet werden. Dies gilt insbesondere bei:
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geringfügigen Farbabweichungen zwischen zwei oder mehreren Aufträgen,
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geringfügigen Farbabweichungen gegenüber einem früheren Auftrag,
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geringfügigen Farbabweichungen zwischen einzelnen Sequenzen oder Lichtbildabzügen innerhalb eines Auftrages
Das gleiche gilt technisch bedingt für den Vergleich zwischen sonstigen Vorlagen (wie z.B. Vorabzügen, Teilergebnissen oder Mustern) und finalen Aufnahmen oder Werken, auch wenn diese vom Videografen erstellt wurden.
10. Copyright, Nutzungsrechte und Eigentumsvorbehalt
Alle vom Videografen herausgegebenen Aufnahmen und Werke sind urheberrechtlich geschützt, insbesondere auch dann, wenn es sich um Auftragsarbeiten handelt. Der Auftraggeber verpflichtet sich, diese Urheberrechte anzuerkennen und einzuhalten.
10.1 Urheberrecht
Das Urheberrecht und das Recht der Vervielfältigung in jeglichem Verfahren und zu jeglichem Verwendungszweck an eigenen Entwürfen, Originalen etc. verbleibt dem Videografen. Das Urheberrecht ist nicht übertragbar.
10.2 Nutzungsrechte
Hinsichtlich der Leistungen, die Gegenstand eines Urheberrechts sind, wird dem Auftraggeber ein vollumfängliches Nutzungsrecht eingeräumt. Ausgenommen hiervon ist die Verwendung der angefertigten Werke in TV- und Streaming-Ausstrahlungen. Diese Nutzungsformen sind nur mit vorheriger Zustimmung des Videografen zulässig, für welche der Videograf sich vorbehält Entgelte zu erheben.
Die Veränderung von Werken des Videografen (z.B. Foto-Composing, Montage, Neuarrangieren oder sonstige elektronische oder analoge Manipulation) und ihre Vervielfältigung und Verbreitung, analog oder digital, sind nicht gestattet, wenn dies nicht ausdrücklich vereinbart wurde.
Der Videograf ist jederzeit berechtigt, dass im Auftrag erstellte Bildmaterial anderweitig zu verwenden. Insbesondere willigt der Auftraggeber ein, dass das vollständige erstellte Foto-, Video- und Filmmaterial auch zur Eigenwerbung des Videografen genutzt werden darf. Dieses Recht besteht unabhängig davon ob der Auftraggeber für die Anfertigung der Aufnahmen Entgelte entrichtet hat und geht aus dem gesetzlichen Urheberrecht des Videografen hervor, sofern der Videograf nicht ausdrücklich auf dieses Recht verzichtet.
10.3 Nutzungsrechte für Fremdmaterial
Verwendet der Videograf im Rahmen des Auftrags Bildmaterial, das vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt wurde, obliegt es dem Auftraggeber, die Einholung der erforderlichen Nutzungsrechte und ggf. Zustimmung der abgelichteten Personen einzuholen. Es obliegt dem Videografen nicht das zur Verfügung gestellte Material auf eine wettbewerbsrechtliche, markenrechtliche, urheberrechtliche oder persönlichkeitsrechtliche Unbedenklichkeit zu überprüfen. Das rechtliche Risiko einer eventuellen Verletzung von Schutzrechten Dritter trägt allein der Auftraggeber.
10.4 Eigentumsvorbehalt
Jegliche Nutzung von erstellten Aufnahmen oder Werken bleibt, wenn nicht ausdrücklich und schriftlich anders vereinbart, bis zur vollständigen Bezahlung der fälligen Rechnungsbeträge untersagt. Etwaige Eigentumsrechte an angefertigten Aufnahmen und Werken gehen erst nach vollständiger Bezahlung auf den Auftraggeber über. Bis zur vollständigen Zahlung bleiben alle Aufnahmen, Inhalte, Produkte, sowie Foto-, Video- und Filmdateien oder sonstige Werke im Eigentum des Videografen.
11. Datenschutz
Die zur Vertragserfüllung erforderlichen personenbezogenen Daten des Auftraggebers werden vom Videografen gespeichert.
Der Videograf verpflichtet sich, alle ihm im Rahmen des Auftrages bekannt gewordenen Informationen vertraulich zu behandeln.
12. Auseinandersetzungen und Streitbeteiligung
Mögliche Auseinandersetzungen für mit dem Videografen geschlossene Verträge betreffend unterliegen dem deutschen Recht. Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle ist der Videograf weder bereit noch verpflichtet.
13. Schlussbestimmungen
Sind beide Vertragsparteien Kaufleute oder der Auftraggeber eine juristische Person des öffentlichen Rechts, so ist der Geschäftssitz des Videografen als Gerichtsstand vereinbart.
Sollte eine der vorangehenden Bestimmungen unwirksam oder undurchführbar sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung wird einvernehmlich eine geeignete, dem wirtschaftlichen Erfolg möglichst nahekommende rechtswirksame Ersatzbestimmung getroffen.
Sollte eine Bestimmung in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.