
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
1. Geltungsbereich, Sprache
Diese AGB gelten für alle Aufträge, die dem Foto- und Videografen Sven Bierwirt Visual Content (nachfolgend „Videograf" genannt) erteilt werden. Sämtliche Dienstleistungen werden ausschließlich auf Grundlage dieser AGB angeboten und erbracht. Dies gilt insbesondere für die Produktion von Filmen, Videos, Fotografien und anderen Werken. Werke sind Medienerzeugnisse, bewegt und unbewegt, gleich in welcher technischen Form oder in welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen.
Abweichende Bedingungen des Auftraggebers finden zu keinem Zeitpunkt Anwendung, auch wenn ihrer Geltung nicht gesondert widersprochen wurde, es sei denn, der Videograf stimmt deren Geltung ausdrücklich zu.
Verträge mit Kunden werden ausschließlich in deutscher Sprache geschlossen.
2. Vertragsschluss
Angebote des Videografen sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind. Nimmt der Auftraggeber ein freibleibendes Angebot an, liegt hierin ein Antrag des Auftraggebers auf Abschluss eines Vertrags zu den im Angebot genannten Bedingungen; dies gilt unabhängig davon, ob die Annahme innerhalb einer im Angebot genannten Frist erfolgt. Ein Vertrag kommt erst durch die Bestätigung des Videografen zustande. Bestätigt der Videograf den Antrag nicht innerhalb von 5 Werktagen nach dessen Zugang, gilt der Antrag als abgelehnt.
Alternativ kann eine Beauftragung des Videografen auch ohne vorheriges Angebot stattfinden; in diesem Fall kommt ein Vertrag durch die Bestätigung des Auftrags durch den Videografen zustande, spätestens jedoch mit Beginn der Leistungserbringung.
Eine bestimmte Form ist für den Vertragsschluss nicht erforderlich.
3. Auftragsproduktionen
Bei den vom Videografen angebotenen Dienstleistungen handelt es sich vorrangig um Auftragsproduktionen. Bei Auftragsproduktionen erstellt der Videograf Aufnahmen im Auftrag für den Auftraggeber und/oder bearbeitet Aufnahmen zu einem Werk.
Von den erstellten Aufnahmen wählt der Videograf die vereinbarte Anzahl bzw. geeignete Szenen und/oder Motive nach eigenem Ermessen aus, führt allgemeine Bildoptimierungen durch und überlässt sie dem Auftraggeber per Datenübertragung oder auf einem Datenträger.
Weitere Zusatzleistungen des Videografen wie z. B. Bild- oder Videobearbeitung, Erstellung von Animationen, Speicherung, Aufbereitung von Bildergalerien oder Druckerzeugnisse werden individuell vereinbart.
Hat der Auftraggeber dem Videografen keine ausdrücklichen Weisungen hinsichtlich der Gestaltung der Aufnahmen gegeben, so liegt in der Bildauffassung sowie der künstlerisch-technischen Gestaltung des Videografen kein Mangel im Sinne dieser AGB, sofern sich diese im Rahmen des allgemein üblichen, fachlich vertretbaren Ermessens bewegt.
Der Videograf räumt dem Auftraggeber mit Zahlung der vereinbarten Vergütung Nutzungs- und Verwertungsrechte an den Aufnahmen ein, die im Detail unter Punkt 9.2 geregelt sind. Der Videograf hat außerdem jederzeit das Recht zur Eigennutzung der erstellten Aufnahmen und Werke sowie zur Namensnennung; Einzelheiten hierzu regelt ebenfalls Punkt 9.4.
- Widerrufsbelehrung -
4. Widerrufsbelehrung
Ein Widerrufsrecht besteht nur für Auftraggeber, die Verbraucher im Sinne des § 13 BGB sind. Für Auftraggeber, die Unternehmer im Sinne des § 14 BGB sind und den Vertrag in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen Tätigkeit schließen, besteht kein Widerrufsrecht. Kein Widerrufsrecht besteht ferner, wenn der Videograf Dienstleistungen oder Werke vollständig kostenfrei zur Verfügung stellt.
4.1 Widerrufsrecht
Verbraucher haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses.
Um das Widerrufsrecht auszuüben, muss der Auftraggeber dem Videografen (Sven Bierwirt Visual Content, Erich-Kästner-Str. 4, 35440 Linden, Telefon 0172 8292459, E-Mail: info@svenbierwirt.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder eine E-Mail) über den Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist abgesendet wird.
4.2 Folgen des Widerrufs
Widerruft der Auftraggeber diesen Vertrag, hat der Videograf alle Zahlungen, die er vom Auftraggeber erhalten hat, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über den Widerruf des Vertrags beim Videografen eingegangen ist. Für diese Rückzahlung wird dasselbe Zahlungsmittel verwendet, das bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt wurde, es sei denn, mit dem Auftraggeber wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart.
Hat der Auftraggeber verlangt, dass die Dienstleistung bereits während der Widerrufsfrist beginnen soll (siehe 4.3), so hat er einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zum Zeitpunkt der Widerrufserklärung bereits erbrachten Leistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Leistungen entspricht.
4.3 Vorzeitiger Beginn und Erlöschen des Widerrufsrechts
Der Videograf beginnt mit der Ausführung des Vertrags erst nach Ablauf der Widerrufsfrist, es sei denn, der Verbraucher wünscht dies ausdrücklich und bestätigt, dass er zur Kenntnis genommen hat, dass sein Widerrufsrecht mit vollständiger Vertragserfüllung durch den Videografen erlischt (§ 356 Abs. 4 BGB). Diese Bestätigung muss gesondert eingeholt werden.
- Ende der Widerrufsbelehrung -
5. Lieferung
5.1 Liefertermin
Liefertermine sind grundsätzlich nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurden. Die Regellieferzeit beträgt 30 Tage, wenn nichts anderes vereinbart wurde. Der Auftraggeber wird über Verzögerungen umgehend informiert.
5.2 Bereitstellung
Die im Rahmen des Auftrags angefertigten Filme, Videos, Fotografien oder Werke werden, wenn nicht anders vereinbart, als finales Ergebnis auf einem vom Videografen gewählten Webserver für eine Dauer von 14 Tagen zum Herunterladen bereitgestellt. Der Auftraggeber wird über die Bereitstellung elektronisch per E-Mail an die hinterlegte E-Mail-Adresse informiert, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Zwischenergebnisse und Arbeitsdateien werden, sofern nicht anders vereinbart, nicht herausgegeben.
Der Videograf ist nicht verpflichtet, Zwischenergebnisse, Arbeitsdateien und finale Daten länger als 14 Tage nach Bereitstellung der Daten verfügbar zu machen, zu speichern oder zu archivieren. Nach Ablauf dieser Frist ist der Videograf berechtigt, die entsprechenden Daten zu löschen. Eine darüberhinausgehende Speicherung oder Archivierung erfolgt nur, wenn der Auftraggeber dies ausdrücklich verlangt und eine gesonderte Vergütung hierfür vereinbart wird; ohne eine solche Vereinbarung besteht kein Anspruch des Auftraggebers auf Speicherung, Archivierung oder erneute Bereitstellung der Daten nach Fristablauf.
5.3 Vertretung
Der Videograf ist berechtigt, die vereinbarte Leistung nicht nur persönlich, sondern auch durch einen von ihm ausgewählten, fachlich geeigneten Vertreter erbringen zu lassen. Der Auftraggeber wird über den Einsatz eines Vertreters vorab informiert.
5.4 Lieferhindernis
Ist der Videograf oder ein von ihm eingesetzter Vertreter aus einem nicht zu vertretenden Grund, insbesondere höherer Gewalt, Krankheit oder sonstiger unvorhersehbarer Verhinderung, dauerhaft an der Erbringung der vereinbarten Leistung gehindert und kann auch kein weiterer Ersatz rechtzeitig organisiert werden, so hat der Videograf das Recht, von dem Vertrag mit dem Auftraggeber zurückzutreten. Der Auftraggeber wird darüber unverzüglich informiert und bereits empfangene Leistungen, insbesondere Zahlungen, werden unverzüglich zurückerstattet.
5.5 Mitwirkung des Auftraggebers
Kommt der Auftraggeber notwendigen Mitwirkungspflichten (z. B. Erteilung von Informationen, Freigaben oder Feedback) nicht innerhalb von 5 Werktagen nach, ist der Videograf berechtigt, den Auftrag auf Grundlage der zuletzt vorliegenden Informationen oder Vereinbarungen fortzuführen. Eine hierdurch bedingte Verzögerung der Lieferung stellt keine Pflichtverletzung des Videografen dar.
6. Vergütung und Zahlungsbedingungen
6.1 Vergütung
Für alle vom Videografen erbrachten Leistungen gilt die jeweils vereinbarte Vergütung.
Wurde bei Auftragserteilung keine ausdrückliche Vergütung vereinbart, gilt die zum Zeitpunkt der Auftragserteilung aktuell gültige Preisliste des Videografen als vereinbart. Liegt eine solche nicht vor, gilt die vom Videografen für vergleichbare Leistungen üblicherweise berechnete Vergütung als vereinbart.
6.2 Anzahlung
Der Videograf ist berechtigt, bei Auftragserteilung eine Anzahlung in Höhe von bis zu 50 % der vereinbarten Vergütung zu verlangen. Die Anzahlung wird auf die Gesamtvergütung angerechnet.
Sagt der Auftraggeber den Auftrag ab oder kommt der Vertrag aus vom Auftraggeber zu vertretenden Gründen nicht zustande, wird die Anzahlung auf den Vergütungs- bzw. Stornierungsanspruch des Videografen nach Maßgabe von Punkt 6.3 angerechnet. Übersteigt die Anzahlung den dem Videografen zustehenden Betrag, wird die Differenz zurückerstattet.
Das gesetzliche Widerrufsrecht der Verbraucher nach Punkt 4 dieser AGB bleibt hiervon unberührt.
6.3 Mehraufwand, Terminabsage und -verschiebung
Kommt es bei Auftragsproduktionen zu einer Überschreitung des gebuchten Zeitraums, so erhöht sich die Vergütung des Videografen im angemessenen Umfang.
Sagt der Auftraggeber einen vereinbarten Termin mehr als 14 Tage vor dessen Beginn ab, fallen 20 % der vereinbarten Vergütung als Stornierungsgebühr an. Bei einer Absage zwischen 14 Tagen und 48 Stunden vor Beginn des Termins fallen 30 % an. Bei einer Absage weniger als 48 Stunden vor Beginn des Termins fallen 50 % an.
Ist der abgesagte Termin Bestandteil eines Gesamtauftrags mit mehreren aufeinander aufbauenden Leistungen (z. B. Dreh- und Schnitttage), und kann der Gesamtauftrag durch die Absage nicht mehr wie vereinbart durchgeführt werden, so berechnet sich die Stornierungsgebühr nach der vereinbarten Vergütung für den gesamten Auftrag, nicht nur nach der Vergütung für den abgesagten Termin.
Eine Verschiebung eines vereinbarten Termins durch den Auftraggeber steht einer Absage im Sinne dieser Regelung gleich; die vorstehende Staffelung gilt entsprechend. Dem Videografen bleibt es unbenommen, im Einzelfall auf die Geltendmachung der Stornierungsgebühr zu verzichten.
Dem Auftraggeber bleibt es unbenommen nachzuweisen, dass dem Videografen ein geringerer oder gar kein Schaden entstanden ist.
6.4 Preise und Umsatzsteuer
Alle Preise sind Nettobeträge. Sämtliche zu leistenden Vergütungen verstehen sich zzgl. der jeweils gesetzlich gültigen Mehrwert-, bzw. Umsatzsteuer.
6.5 Zahlungsabwicklung
Ein Rechnungsversand wird, soweit nichts anderes vereinbart wurde, ausschließlich per E-Mail durchgeführt. Der Videograf akzeptiert nur die Bezahlung per Banküberweisung.
6.6 Zahlungsziel
Rechnungen sind, sofern nichts anderes vereinbart wurde, grundsätzlich innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zu zahlen. Bis zur vollständigen Zahlung der vereinbarten Vergütung ist dem Auftraggeber eine Nutzung der Aufnahmen nicht gestattet.
6.7 Aufrechnung und Zurückbehaltung
Der Auftraggeber kann gegen Forderungen des Videografen nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Auftraggeber nur zu, soweit sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht und unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.
6.8 Reisekosten und sonstige Nebenkosten
Reisekosten, Übernachtungskosten, Parkgebühren und sonstige mit der Auftragsdurchführung verbundene Nebenkosten trägt der Auftraggeber zusätzlich zur vereinbarten Vergütung, soweit diese im Angebot ausgewiesen oder anderweitig vereinbart wurden. Fallen im Rahmen der Auftragsdurchführung notwendige Nebenkosten an, die im Angebot nicht berücksichtigt wurden, sind auch diese vom Auftraggeber zu tragen und werden gesondert in Rechnung gestellt.
7. Allgemeine Haftung
7.1 Persönlichkeitsrechte abgelichteter Personen
Der Auftraggeber versichert, dass die im Rahmen des Auftrags aufgenommenen Personen der Aufnahme ihrer Person in Bild und/oder Ton, der Bearbeitung der Aufnahmen (z. B. durch Retusche oder sonstige Veränderung der Darstellung) sowie der Veröffentlichung der Aufnahmen, jeweils in dem vom Auftraggeber vorgesehenen Umfang, ausdrücklich zugestimmt haben. Der Auftraggeber versichert ferner, dass die abgelichteten Personen der Bearbeitung und Nutzung durch den Videografen (auch zu dessen Eigenwerbung nach Punkt 9.4) zugestimmt haben. Die Zustimmung erstreckt sich jeweils auf sämtliche Persönlichkeitsrechte der abgelichteten Personen, insbesondere das Recht am eigenen Bild und das Recht am gesprochenen Wort.
Der Auftraggeber hat sicherzustellen, dass die vorstehenden Einwilligungen vor der jeweiligen Aufnahme vorliegen. Der Videograf ist berechtigt, sich auf diese Versicherung zu verlassen, und ist nicht verpflichtet, das Vorliegen der erforderlichen Einwilligungen eigenständig zu überprüfen. Der Auftraggeber hat dem Videografen das Vorliegen der vorstehenden Einwilligungen auf Verlangen schriftlich nachzuweisen.
Stellt sich diese Versicherung als unrichtig heraus und wird der Videograf deswegen von Dritten in Anspruch genommen, stellt der Auftraggeber den Videografen von sämtlichen hieraus entstehenden Ansprüchen, einschließlich der Kosten einer angemessenen Rechtsverteidigung, frei.
7.2 Stock-Material
Der Videograf haftet dafür, dass verwendetes Stock-Material (Bilder, Videos, Musik), sofern es nicht vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt wurde, korrekt lizenziert wurde und keine Rechte Dritter verletzt.
7.3 Digitale Übermittlung
Der Videograf haftet nicht für den Nichtempfang von angefertigten Aufnahmen und Werken auf digitalem Wege, z. B. durch die Verwendung von Spamfiltern, Antivirenprogrammen, bei unzureichender Speicher- und Empfangskapazität, fehlender Kapazität der Datenübertragung, ungeeigneter Einstellung der E-Mail-Box oder mangelhafter automatischer Weiterleitung der zugesendeten Inhalte im Wirkungsbereich des Empfängers. Der Videograf haftet auch nicht für die Nichtlesbarkeit der digitalen Foto-, Video- und Filmdateien bei Fehlen der entsprechenden Software. Ebenso haftet der Videograf nicht für etwaige Störungen im Internet, bei Providern, Onlinediensten, Webhosts, Mailboxanbietern oder für sonstige Störungen im unmittelbaren EDV-System des Auftraggebers bzw. Empfängers. In all diesen Fällen ist eine Haftung für die Folgen einer verspäteten oder unzustellbaren Lieferung ausgeschlossen.
7.4 KI-generierte und KI-bearbeitete Inhalte
Der Videograf setzt künstliche Intelligenz (KI) sowohl unterstützend bei der Bearbeitung eigenen Aufnahmematerials als auch zur eigenständigen Erzeugung von Inhalten (z. B. Bild- oder Tonmaterial) ein.
Handelt es sich bei gelieferten Inhalten um vollständig oder überwiegend durch KI erzeugtes Material, oder wurden reale Personen, Objekte, Orte oder Ereignisse durch KI so verändert, dass der Eindruck der Authentizität entstehen könnte, informiert der Videograf den Auftraggeber hierüber, soweit dies gesetzlich erforderlich ist, insbesondere nach Art. 50 der Verordnung (EU) 2024/1689 (KI-Verordnung). Beabsichtigt der Auftraggeber, derartige Inhalte zu veröffentlichen oder zu verbreiten, obliegt es ihm, etwaige eigene Kennzeichnungs- oder Transparenzpflichten zu erfüllen. Kommt der Auftraggeber dieser Pflicht nicht nach, haftet er hierfür allein; eine Haftung des Videografen ist insoweit ausgeschlossen.
Eine Garantie, dass durch KI erzeugte Inhalte keine Rechte Dritter verletzen, kann angesichts der bestehenden rechtlichen Unsicherheiten im Bereich KI-generierter Inhalte nicht übernommen werden.
7.5 Haftungsbeschränkung
Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie nicht für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Videografen oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhen.
8. Mängelhaftung und -beseitigung
Der Auftraggeber hat die Vertragsgemäßheit der angefertigten Werke unverzüglich zu prüfen. Die Gefahr etwaiger Mängel, die auf vom Auftraggeber übermitteltem Material beruhen (z. B. Logos, Farbcodes, Design- oder Textvorgaben), geht mit dessen Übermittlung auf den Auftraggeber über.
8.1 Untersuchungspflicht
Ist der Auftraggeber Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, hat er die gelieferten Aufnahmen oder Werke unverzüglich nach Erhalt oder nach Erhalt durch einen von ihm bestimmten Dritten sorgfältig zu untersuchen. Die gelieferten Aufnahmen oder Werke gelten als genehmigt, wenn dem Videografen keine Mängelrüge hinsichtlich offensichtlicher Mängel oder anderer Mängel, die bei einer unverzüglichen, sorgfältigen Untersuchung erkennbar waren, binnen sieben Werktagen nach Ablieferung der finalen Aufnahmen oder Werke in schriftlicher Form oder per E-Mail zugegangen ist. Die Untersuchungspflicht betrifft auch die zur Korrektur übersandten Vor- und Zwischenerzeugnisse.
Wird ein solcher Mangel dem Videografen erst nach Ablauf dieser Frist angezeigt, gilt dies nicht mehr als Mängelrüge im Sinne dieser AGB. Eine vom Auftraggeber gleichwohl gewünschte Bearbeitung erfolgt in diesem Fall als kostenpflichtige Zusatzleistung nach Aufwand.
Ist der Auftraggeber Verbraucher, gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte ohne die vorstehende Untersuchungs- und Rügepflicht sowie ohne die Genehmigungsfiktion.
Stellt sich eine Mängelrüge als unberechtigt heraus, kann der Videograf den hierdurch entstandenen Prüf- und Bearbeitungsaufwand nach seinen üblichen Sätzen in Rechnung stellen.
8.2 Mangelbeseitigung
Sind die gelieferten Aufnahmen oder Werke mangelhaft, kann der Videograf nach seiner Wahl den Mangel beseitigen oder mangelfreie Aufnahmen oder Werke liefern (Nacherfüllung). Ist die gewählte Art der Nacherfüllung unmöglich oder mit unverhältnismäßigem Aufwand verbunden, ist der Videograf berechtigt, sie zu verweigern.
Wurde das für die Nacherfüllung erforderliche Ausgangsmaterial vom Videografen im Einklang mit Punkt 5.2 dieser AGB bereits gelöscht, ist eine hierauf angewiesene Nacherfüllung nicht möglich; die übrigen gesetzlichen Rechte des Auftraggebers bleiben hiervon unberührt.
Schlägt die Nacherfüllung fehl, ist sie dem Auftraggeber unzumutbar oder verweigert der Videograf sie berechtigterweise, kann der Auftraggeber nach Maßgabe des anwendbaren Rechts vom Vertrag zurücktreten oder die vereinbarte Vergütung mindern. Schadensersatzansprüche richten sich nach Punkt 7 dieser AGB.
Mit keiner der voranstehenden Klauseln ist eine Änderung der gesetzlichen oder richterrechtlichen Beweislastverteilung bezweckt.
8.3 Produktionsspezifische Besonderheiten
Geringfügige Abweichungen zwischen verschiedenen Aufträgen oder innerhalb eines Auftrags stellen keinen Mangel dar. Dies gilt insbesondere für geringfügige Farbabweichungen zwischen zwei oder mehreren Aufträgen, gegenüber einem früheren Auftrag desselben Auftraggebers oder zwischen einzelnen Sequenzen oder Aufnahmen innerhalb eines Auftrags.
Das Gleiche gilt technisch bedingt für Abweichungen zwischen sonstigen Vorlagen (z. B. Vorschauversionen, Rohschnitten oder Mustern) und den finalen Aufnahmen oder Werken, auch wenn diese vom Videografen erstellt wurden.
8.4 Verjährung
Mängelansprüche des Auftraggebers verjähren, sofern er Unternehmer im Sinne des § 14 BGB ist, innerhalb eines Jahres nach Ablieferung der finalen Aufnahmen oder Werke. Ist der Auftraggeber Verbraucher, gilt die gesetzliche Verjährungsfrist.
9. Copyright, Nutzungsrechte und Eigentumsvorbehalt
Alle vom Videografen herausgegebenen Aufnahmen und Werke sind urheberrechtlich geschützt, insbesondere auch dann, wenn es sich um Auftragsarbeiten handelt. Der Auftraggeber verpflichtet sich, diese Urheberrechte anzuerkennen und einzuhalten.
9.1 Urheberrecht
Das Urheberrecht und das Recht der Vervielfältigung in jeglichem Verfahren und zu jeglichem Verwendungszweck an eigenen Entwürfen, Originalen etc. verbleibt dem Videografen. Das Urheberrecht ist nicht übertragbar.
9.2 Umfang der Nutzungsrechte
Hinsichtlich der Leistungen, die Gegenstand eines Urheberrechts sind, wird dem Auftraggeber ein Nutzungsrecht eingeräumt. Ausgenommen hiervon ist die Verwendung der angefertigten Werke in TV- und Streaming-Ausstrahlungen. Diese Nutzungsformen sind nur mit vorheriger Zustimmung des Videografen zulässig, für welche sich der Videograf vorbehält, Entgelte zu erheben.
Die Veränderung von Werken des Videografen (z. B. Foto-Composing, Montage, Neuarrangieren oder sonstige elektronische oder analoge Manipulation) und ihre Vervielfältigung und Verbreitung, analog oder digital, sind nicht gestattet, wenn dies nicht ausdrücklich vereinbart wurde.
9.3 Nutzung durch Agenturen und Vermittler
Handelt der Auftraggeber als Agentur oder sonstiger Vermittler und werden die Aufnahmen oder Werke für einen Endkunden des Auftraggebers erstellt, ist die Nutzung auf den Zweck beschränkt, für den die Aufnahmen oder Werke im jeweiligen Auftrag produziert wurden, insbesondere auf die Verwendung durch oder im Auftrag des benannten Endkunden. Eine Nutzung der Aufnahmen oder Werke zu eigenen Werbe- oder Referenzzwecken des Auftraggebers (z. B. auf dessen eigener Webseite, in eigenen Portfolios oder Social-Media-Kanälen) ist von dieser Nutzungsrechtseinräumung nicht umfasst und bedarf einer gesonderten, ausdrücklichen und schriftlichen Vereinbarung, die zudem die Namensnennung des Videografen bei jeder derartigen Nutzung vorsieht.
Nutzt der Auftraggeber die Aufnahmen oder Werke unter Verstoß gegen die vorstehenden Beschränkungen, hat er für jeden Verstoß eine Vertragsstrafe in der Höhe zu zahlen, die der Videograf nach Punkt 6.1 üblicherweise berechnen würde, wenn er die Produktion im eigenen Auftrag des Auftraggebers zu dessen Eigenwerbezwecken durchgeführt hätte. Diese Vertragsstrafe ist zusätzlich zu der für den ursprünglichen Auftrag bereits gezahlten Vergütung geschuldet. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt hiervon unberührt.
9.4 Eigenwerbung und Namensnennung des Videografen
Der Videograf ist jederzeit berechtigt, das im Auftrag erstellte Bildmaterial anderweitig zu verwenden, insbesondere zur eigenen Werbung (Eigenwerbung). Dieses Recht besteht unabhängig davon, ob der Auftraggeber für die Anfertigung der Aufnahmen Entgelte entrichtet hat, und bleibt von den vorstehenden Einschränkungen für Agenturen/Vermittler unberührt. Der Auftraggeber stellt im Rahmen seiner Versicherung nach Punkt 7.1 sicher, dass die Einwilligung der abgelichteten Personen auch diese Nutzung durch den Videografen zu dessen Eigenwerbung umfasst.
Der Videograf hat das Recht zur Namensnennung bei jeder Nutzung der Aufnahmen oder Werke. Dieses Recht besteht unabhängig von der Einräumung von Nutzungsrechten nach diesem Punkt und kann vom Videografen jederzeit eingefordert werden. Es erlischt nur, soweit der Videograf ausdrücklich und schriftlich hierauf verzichtet.
9.5 Nutzungsrechte für Fremdmaterial
Verwendet der Videograf im Rahmen des Auftrags Bildmaterial, das vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt wurde, obliegt es dem Auftraggeber, die Einholung der erforderlichen Nutzungsrechte und ggf. Zustimmung der abgelichteten Personen einzuholen. Es obliegt dem Videografen nicht, das zur Verfügung gestellte Material auf eine wettbewerbsrechtliche, markenrechtliche, urheberrechtliche oder persönlichkeitsrechtliche Unbedenklichkeit zu überprüfen. Das rechtliche Risiko einer eventuellen Verletzung von Schutzrechten Dritter trägt allein der Auftraggeber.
Beauftragt der Auftraggeber den Videografen mit der Bearbeitung, Veränderung oder sonstigen Nutzung von durch ihn zur Verfügung gestelltem Fremdmaterial (z. B. Bearbeitung einer bereitgestellten Tonspur), versichert der Auftraggeber, dass er zur Erteilung eines entsprechenden Bearbeitungsauftrags berechtigt ist und die hierfür erforderlichen Rechte eingeholt hat. Wird der Videograf von einem Dritten wegen der bestimmungsgemäßen Nutzung oder Bearbeitung des zur Verfügung gestellten Materials in Anspruch genommen, stellt der Auftraggeber ihn von sämtlichen hieraus entstehenden Ansprüchen, einschließlich der Kosten einer angemessenen Rechtsverteidigung, frei.
9.6 Nutzungsvorbehalt bis zu vollständiger Zahlung
Bis zur vollständigen Zahlung der fälligen Rechnungsbeträge ist dem Auftraggeber jegliche Nutzung der erstellten Aufnahmen oder Werke untersagt, wenn nicht ausdrücklich und schriftlich anders vereinbart.
10. Datenschutz
Der Videograf verarbeitet personenbezogene Daten des Auftraggebers sowie im Rahmen der Auftragsausführung ggf. personenbezogene Daten Dritter (z. B. abgelichteter Personen) im Einklang mit den gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Einzelheiten zu Art, Umfang und Zweck der Datenverarbeitung sowie zu den Rechten der betroffenen Personen ergeben sich aus der Datenschutzerklärung des Videografen unter www.svenbierwirt.de/datenschutz.
Die Einholung einer datenschutzrechtlichen Rechtsgrundlage für die Aufnahme und Verarbeitung von Bild- und/oder Tonaufnahmen abgelichteter Personen richtet sich nach den Regelungen in Punkt 7.1 dieser AGB.
Der Videograf verpflichtet sich, alle ihm im Rahmen des Auftrags bekannt gewordenen Informationen vertraulich zu behandeln.
11. Kündigung durch den Videografen
Der Videograf ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigem Grund fristlos zu kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der Auftraggeber mit einer fälligen Anzahlung oder sonstigen fälligen Zahlung trotz Mahnung in Verzug ist, am vorgesehenen Einsatzort Sicherheits- oder Gesundheitsrisiken für den Videografen bestehen, die vor Auftragserteilung nicht angekündigt wurden, sich der Auftraggeber oder mit ihm verbundene Dritte gegenüber dem Videografen grob unangemessen, beleidigend oder bedrohlich verhalten, der Auftraggeber das Vertrauensverhältnis erheblich verletzt, insbesondere durch eigenmächtige Nutzung von Zwischen- oder Vorabergebnissen entgegen Punkt 9.6 oder durch einen Verstoß gegen die Nutzungsbeschränkungen aus Punkt 9.3, oder sonstige wichtige Gründe vorliegen, die dem Videografen die Fortsetzung des Vertrags unter Abwägung der beiderseitigen Interessen unzumutbar machen.
Im Falle einer solchen Kündigung behält der Videograf den Anspruch auf die Vergütung für bereits erbrachte Leistungen; im Übrigen gilt Punkt 6.3 entsprechend.
12. Streitbeteiligung
Auf Verträge, die mit dem Videografen geschlossen werden, ist deutsches Recht anwendbar. Ist der Auftraggeber Verbraucher, gilt dies nur, soweit hierdurch keine zwingenden Verbraucherschutzvorschriften des Staates eingeschränkt werden, in dem der Auftraggeber seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.
Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle ist der Videograf weder bereit noch verpflichtet.
13. Schlussbestimmungen
Sind beide Vertragsparteien Kaufleute oder ist der Auftraggeber eine juristische Person des öffentlichen Rechts, so ist der Geschäftssitz des Videografen als Gerichtsstand vereinbart.
Sollte eine Bestimmung dieser AGB oder einer sonstigen mit dem Auftraggeber getroffenen Vereinbarung unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung tritt, soweit gesetzlich zulässig, eine Regelung, die dem wirtschaftlich gewollten Zweck am nächsten kommt.